Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 20.04.2009

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,18776
LSG Bayern, 22.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,18776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,18776)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. April 2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,18776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anordnungsanspruch für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine Umschulung zur Altentherapeutin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Anspruchs auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine im Oktober 2008 begonnene Umschulung zur Altentherapeutin aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Förderung der Umschulung zur Altentherapeutin bei Persönlichkeitsstörungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2009 - L 13 R 152/09
    Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist entweder § 15 SGB IX (ablehnend zum Bereich der medizinischen Rehabilitation: BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 36/06; offen lassend: Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R) oder § 13 Abs. 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) in entsprechender Anwendung (so BSG, Urteil vom 01.08.2008, B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 22.04.2009 - L 13 R 152/09
    Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist entweder § 15 SGB IX (ablehnend zum Bereich der medizinischen Rehabilitation: BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 36/06; offen lassend: Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R) oder § 13 Abs. 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) in entsprechender Anwendung (so BSG, Urteil vom 01.08.2008, B 13 R 33/07 R).
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   LSG Bayern, 20.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75043
LSG Bayern, 20.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,75043)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,75043)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. April 2009 - L 13 R 152/09 B ER (https://dejure.org/2009,75043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Teilhabe am Arbeitsleben - Gewährung einer bestimmten Umschulungsmaßnahme - Kostenerstattung - Anordnungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2009 - L 13 R 152/09
    Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist entweder § 15 SGB IX (ablehnend zum Bereich der medizinischen Rehabilitation: BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 36/06; offen lassend: Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R) oder § 13 Abs. 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) in entsprechender Anwendung (so BSG, Urteil vom 01.08.2008, B 13 R 33/07 R).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 20.04.2009 - L 13 R 152/09
    Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch ist entweder § 15 SGB IX (ablehnend zum Bereich der medizinischen Rehabilitation: BSG, Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 36/06; offen lassend: Urteil vom 21.08.2008, B 13 R 33/07 R) oder § 13 Abs. 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) in entsprechender Anwendung (so BSG, Urteil vom 01.08.2008, B 13 R 33/07 R).
  • LSG Bayern, 24.03.2010 - L 20 R 579/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbstbeschaffte Leistung -

    Mangels Ermessensreduzierung auf Null scheidet ein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Ausbildungsmaßnahme ebenso aus wie ein Anspruch auf Kostenerstattung (BayLSG vom 20.04.2009 - L 13 R 152/09 B ER - ;.
  • SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17

    Umschulungsmaßnahme als Ermessensleistung

    Mangels Ermessensreduzierung auf Null scheidet ein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Ausbildungsmaßnahme ebenso aus wie ein Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. BayLSG, Urteil vom 24.03.2010, L 20 R 579/08; BayLSG, Beschluss vom 20.04.2009, L 13 R 152/09 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 02.10.2009, L 5 R 315/08 Rn. 46 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2015 - L 11 AL 90/12
    Dann sind jedoch die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch nicht schon dann gegeben, wenn der ablehnende Bescheid an einem Fehler leidet, der einen Anspruch auf Aufhebung des ablehnenden Bescheides sowie auf Neubescheidung nach sich zieht, sondern erst dann, wenn zusätzlich zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 - Rz 25 m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. April 2009 - L 13 R 152/09 B ER -,Rz 17f; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, § 15 SGB IX, Rz 31).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 11 AL 8/14
    Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten kommt somit nur dann in Betracht, wenn zusätzlich zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 2015 - L 11 AL 90/12 - m.w.N.; Landessozialgericht - LSG - Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 2 AL 37/12 - Rz 25 m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. April 2009 - L 13 R 152/09 B ER -, Rz 17f; Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, § 15 SGB IX, Rz 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2009 - L 11 R 3121/08
    Der Senat konnte daher dahingestellt sein lassen, dass ein Anspruch auf die Gewährung einer bestimmten Umschulungsmaßnahme ohnehin in der Regel nicht besteht ( Bayerisches LSG vom 20. April 2009, L 13 R 152/09 B ER).
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